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   BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05   

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BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05 (https://dejure.org/2007,2757)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2007 - X ZR 100/05 (https://dejure.org/2007,2757)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - X ZR 100/05 (https://dejure.org/2007,2757)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlichen Sachverständigen im Nichtigkeitsberufungsverfahren; Voraussetzungen für die Annahme berechtigter Zweifel an der Unparteilichkeit eines Sachverständigen; Befangenheit auf Grund zurückliegender Mandatsverhältnisse mit einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 406

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406
    "Sachverständigenablehnung II"; Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Nichtigkeitsberufungsverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 406
    "Sachverständigenablehnung II"; Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Nichtigkeitsberufungsverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachverständigenablehnung II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständigenablehnung in Patentnichtigkeitssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 191
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.07.2007 - X ZR 1/06

    Begründetheit der Ablehnung eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05
    Dies kann unter anderem in Betracht kommen, wenn der Sachverständige in einem aktuellen Mandatsverhältnis zu den Prozessbevollmächtigten des Prozessgegners oder in näheren Beziehungen zu einer der Parteien steht (Sen.Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06, in juris; Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Beschl. v. 13.1.1987 - X ZR 29/86, GRUR 1987, 350 f. - Werkzeughalterung).

    Dass der Sachverständige bei Erfindungen als Miterfinder benannt ist, bei denen die Anwaltssozietät die Vertretung übernommen hatte, die nunmehr die Beklagte vertritt, könnte - unabhängig davon, dass die Anwälte, die im jeweiligen Fall tätig geworden sind, wie dem Senat bekannt ist, Anfang 2003 aus der Kanzlei ausgeschieden und in anderer Sozietät tätig sind - die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nur dann begründen, wenn es sich um gegenwärtige oder doch um nicht lange zurückliegende Mandatierungen handeln würde (vgl. Sen., aaO, GRUR 1987, 350 f. - Werkzeughalterung), regelmäßig aber nicht schon dann, wenn es sich um bereits längere Zeit zurückliegende Mandatsverhältnisse handelt (vgl. Sen.Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06).

    Auch eine Tätigkeit für einen nicht am Verfahren beteiligten und auch nicht mit einem Verfahrensbeteiligten verflochtenen Konkurrenten (zu diesem Fall Sen.Beschl. v. 10.12.1998 - X ZR 64/97, abgedruckt bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen 1994 - 1998, 551 - Sachverständigenablehnung 05; Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06) rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch nicht (Sen.Beschl. v. 18.9.2007, aaO; vgl. Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 99/93, Schulte-Kartei PatG 26-29 Nr. 39 - Sachverständigenablehnung 01; vgl. weiter Sen.Beschl. v. 5.11.2002 - X ZR 136/99, Schulte-Kartei PatG 110-122 Nr. 59 - Sachverständigenablehnung 07, Umdruck S. 5, und zwei Entscheidungen vom selben Tag - X ZR 175/01 und X ZR 178/01, FF 2003 Sonderheft 1, 107, Leitsatz auch in …

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05
    Auch sie wären für sich nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (Sen.Beschl. v. 5.11.2002 - X ZR 136/99, Schulte-Kartei PatG 110-122 Nr. 59 - Sachverständigenablehnung 07 sowie Parallelentscheidungen vom selben Tag - X ZR 175/01 und X ZR 178/01, FF 2003 Sonderheft 1, 107, Leitsatz auch in Mitt. 2003, 333 - Sachverständigenablehnung 09).

    Auch eine Tätigkeit für einen nicht am Verfahren beteiligten und auch nicht mit einem Verfahrensbeteiligten verflochtenen Konkurrenten (zu diesem Fall Sen.Beschl. v. 10.12.1998 - X ZR 64/97, abgedruckt bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen 1994 - 1998, 551 - Sachverständigenablehnung 05; Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06) rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch nicht (Sen.Beschl. v. 18.9.2007, aaO; vgl. Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 99/93, Schulte-Kartei PatG 26-29 Nr. 39 - Sachverständigenablehnung 01; vgl. weiter Sen.Beschl. v. 5.11.2002 - X ZR 136/99, Schulte-Kartei PatG 110-122 Nr. 59 - Sachverständigenablehnung 07, Umdruck S. 5, und zwei Entscheidungen vom selben Tag - X ZR 175/01 und X ZR 178/01, FF 2003 Sonderheft 1, 107, Leitsatz auch in …

  • BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86

    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05
    Dies kann unter anderem in Betracht kommen, wenn der Sachverständige in einem aktuellen Mandatsverhältnis zu den Prozessbevollmächtigten des Prozessgegners oder in näheren Beziehungen zu einer der Parteien steht (Sen.Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06, in juris; Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Beschl. v. 13.1.1987 - X ZR 29/86, GRUR 1987, 350 f. - Werkzeughalterung).

    Dass der Sachverständige bei Erfindungen als Miterfinder benannt ist, bei denen die Anwaltssozietät die Vertretung übernommen hatte, die nunmehr die Beklagte vertritt, könnte - unabhängig davon, dass die Anwälte, die im jeweiligen Fall tätig geworden sind, wie dem Senat bekannt ist, Anfang 2003 aus der Kanzlei ausgeschieden und in anderer Sozietät tätig sind - die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nur dann begründen, wenn es sich um gegenwärtige oder doch um nicht lange zurückliegende Mandatierungen handeln würde (vgl. Sen., aaO, GRUR 1987, 350 f. - Werkzeughalterung), regelmäßig aber nicht schon dann, wenn es sich um bereits längere Zeit zurückliegende Mandatsverhältnisse handelt (vgl. Sen.Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06).

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 175/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05
    Auch sie wären für sich nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (Sen.Beschl. v. 5.11.2002 - X ZR 136/99, Schulte-Kartei PatG 110-122 Nr. 59 - Sachverständigenablehnung 07 sowie Parallelentscheidungen vom selben Tag - X ZR 175/01 und X ZR 178/01, FF 2003 Sonderheft 1, 107, Leitsatz auch in Mitt. 2003, 333 - Sachverständigenablehnung 09).

    Auch eine Tätigkeit für einen nicht am Verfahren beteiligten und auch nicht mit einem Verfahrensbeteiligten verflochtenen Konkurrenten (zu diesem Fall Sen.Beschl. v. 10.12.1998 - X ZR 64/97, abgedruckt bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen 1994 - 1998, 551 - Sachverständigenablehnung 05; Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06) rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch nicht (Sen.Beschl. v. 18.9.2007, aaO; vgl. Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 99/93, Schulte-Kartei PatG 26-29 Nr. 39 - Sachverständigenablehnung 01; vgl. weiter Sen.Beschl. v. 5.11.2002 - X ZR 136/99, Schulte-Kartei PatG 110-122 Nr. 59 - Sachverständigenablehnung 07, Umdruck S. 5, und zwei Entscheidungen vom selben Tag - X ZR 175/01 und X ZR 178/01, FF 2003 Sonderheft 1, 107, Leitsatz auch in …

  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 81/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05
    Industriekorporationen als solche sind, wie der Senat erst kürzlich für Industrietätigkeiten allgemein entschieden hat (Sen.Beschl. v. 18.9.2007 - X ZR 81/06), bei Hochschullehrern auf dem Gebiet der Technik und der Naturwissenschaften allgemein zu erwarten und schon deshalb für sich allein nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

    Auch eine Tätigkeit für einen nicht am Verfahren beteiligten und auch nicht mit einem Verfahrensbeteiligten verflochtenen Konkurrenten (zu diesem Fall Sen.Beschl. v. 10.12.1998 - X ZR 64/97, abgedruckt bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen 1994 - 1998, 551 - Sachverständigenablehnung 05; Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06) rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch nicht (Sen.Beschl. v. 18.9.2007, aaO; vgl. Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 99/93, Schulte-Kartei PatG 26-29 Nr. 39 - Sachverständigenablehnung 01; vgl. weiter Sen.Beschl. v. 5.11.2002 - X ZR 136/99, Schulte-Kartei PatG 110-122 Nr. 59 - Sachverständigenablehnung 07, Umdruck S. 5, und zwei Entscheidungen vom selben Tag - X ZR 175/01 und X ZR 178/01, FF 2003 Sonderheft 1, 107, Leitsatz auch in …

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 136/99

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05
    Auch sie wären für sich nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (Sen.Beschl. v. 5.11.2002 - X ZR 136/99, Schulte-Kartei PatG 110-122 Nr. 59 - Sachverständigenablehnung 07 sowie Parallelentscheidungen vom selben Tag - X ZR 175/01 und X ZR 178/01, FF 2003 Sonderheft 1, 107, Leitsatz auch in Mitt. 2003, 333 - Sachverständigenablehnung 09).

    Auch eine Tätigkeit für einen nicht am Verfahren beteiligten und auch nicht mit einem Verfahrensbeteiligten verflochtenen Konkurrenten (zu diesem Fall Sen.Beschl. v. 10.12.1998 - X ZR 64/97, abgedruckt bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen 1994 - 1998, 551 - Sachverständigenablehnung 05; Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06) rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch nicht (Sen.Beschl. v. 18.9.2007, aaO; vgl. Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 99/93, Schulte-Kartei PatG 26-29 Nr. 39 - Sachverständigenablehnung 01; vgl. weiter Sen.Beschl. v. 5.11.2002 - X ZR 136/99, Schulte-Kartei PatG 110-122 Nr. 59 - Sachverständigenablehnung 07, Umdruck S. 5, und zwei Entscheidungen vom selben Tag - X ZR 175/01 und X ZR 178/01, FF 2003 Sonderheft 1, 107, Leitsatz auch in …

  • BGH, 26.07.2005 - X ZR 108/04

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05
    Sie sind sogar im Interesse der Qualifikation des Sachverständigen erwünscht (Sen.Beschl. v. 26.7.2005 - X ZR 108/04, Umdruck S. 5, im Druck nicht veröffentlicht).

    Solche Kontakte des Instituts, dem der Sachverständige angehört, sind hier indessen nicht einmal vorgetragen; bloße Beziehungen der Hochschule zur Beklagten oder zu einem Konzernunternehmen der Beklagten, auf die sich die Klägerin stützt, reichen nicht dafür aus, einen hinreichenden Anlass für die Besorgnis der Befangenheit zu bieten (vgl. Sen.Beschl. v. 1.2.2005 - X ZR 26/04; v. 26.7.2005 - X ZR 108/04, beide nicht im Druck veröffentlicht).

  • BGH, 10.12.1998 - X ZR 64/97

    Besorgnis der Befangenheit wegen wissenschaftlicher Kooperation und finanzieller

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05
    Auch eine Tätigkeit für einen nicht am Verfahren beteiligten und auch nicht mit einem Verfahrensbeteiligten verflochtenen Konkurrenten (zu diesem Fall Sen.Beschl. v. 10.12.1998 - X ZR 64/97, abgedruckt bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen 1994 - 1998, 551 - Sachverständigenablehnung 05; Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06) rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch nicht (Sen.Beschl. v. 18.9.2007, aaO; vgl. Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 99/93, Schulte-Kartei PatG 26-29 Nr. 39 - Sachverständigenablehnung 01; vgl. weiter Sen.Beschl. v. 5.11.2002 - X ZR 136/99, Schulte-Kartei PatG 110-122 Nr. 59 - Sachverständigenablehnung 07, Umdruck S. 5, und zwei Entscheidungen vom selben Tag - X ZR 175/01 und X ZR 178/01, FF 2003 Sonderheft 1, 107, Leitsatz auch in …

    Zwar wird eine Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände bei Forschungskooperationen zwischen der organisatorischen Einheit der Hochschule, der der Sachverständige angehört, und einer Prozesspartei oder einem mit dieser verbundenen Unternehmen zu dem Ergebnis führen können, dass der Ablehnungsgrund der Besorgnis der Befangenheit ausgefüllt ist (vgl. Sen.Beschl. v. 10.12.1998 - X ZR 64/97 bei Bausch BGH 1994 - 1998, 551 - Sachverständigenablehnung 05; Beschl. v. 21.2.2006 - X ZR 103/04, im Druck nicht veröffentlicht; zur Gesamtabwägung Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94, bei Bausch BGH 1994-1998, 559 - Sachverständigenablehnung 03).

  • BGH, 04.12.2001 - X ZR 199/00

    Sachverständigenablehnung; Erfinder einer Konkurrenz-Patents als Sachverständiger

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05
    Dies kann unter anderem in Betracht kommen, wenn der Sachverständige in einem aktuellen Mandatsverhältnis zu den Prozessbevollmächtigten des Prozessgegners oder in näheren Beziehungen zu einer der Parteien steht (Sen.Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06, in juris; Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Beschl. v. 13.1.1987 - X ZR 29/86, GRUR 1987, 350 f. - Werkzeughalterung).
  • BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94

    Herzklappenprothese

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05
    Zwar wird eine Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände bei Forschungskooperationen zwischen der organisatorischen Einheit der Hochschule, der der Sachverständige angehört, und einer Prozesspartei oder einem mit dieser verbundenen Unternehmen zu dem Ergebnis führen können, dass der Ablehnungsgrund der Besorgnis der Befangenheit ausgefüllt ist (vgl. Sen.Beschl. v. 10.12.1998 - X ZR 64/97 bei Bausch BGH 1994 - 1998, 551 - Sachverständigenablehnung 05; Beschl. v. 21.2.2006 - X ZR 103/04, im Druck nicht veröffentlicht; zur Gesamtabwägung Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94, bei Bausch BGH 1994-1998, 559 - Sachverständigenablehnung 03).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 26/04

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • BGH, 21.02.2006 - X ZR 103/04

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/93

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13

    Ablehnung des Sachverständigen: Durchführung eines Ortstermins in Abwesenheit der

    Gemäß § 42 ZPO genügt es, dass objektive Umstände gegeben sind, aufgrund deren vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BGH, Urt. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; BGH, Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05 - GRUR 2008, 191).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob für die das Ablehnungsgesuch anbringende Partei der - nicht auf rein subjektiven oder unvernünftigen Vorstellungen beruhende - Anschein einer Voreingenommenheit besteht (BGH, Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05 - GRUR 2008, 191).

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2012 - 5 W 430/12

    Sachverständigenablehnung: Verstoß gegen den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit

    Gemäß § 42 ZPO genügt es, dass objektive Umstände gegeben sind, aufgrund deren vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BGH, Urt. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; BGH, Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05 - GRUR 2008, 191).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob für die das Ablehnungsgesuch anbringende Partei der - nicht auf rein subjektiven oder unvernünftigen Vorstellungen beruhende - Anschein einer Voreingenommenheit besteht (BGH, Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05 - GRUR 2008, 191).

  • BGH, 11.06.2008 - X ZR 124/06

    Befangenheit eines Sachverständigen im Verfahren vor dem Bundespatentgericht

    Solche Umstände können sich unter anderem daraus ergeben, dass der Sachverständige in näheren Beziehungen zu einer der Parteien steht (Sen.Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05, GRUR 2008, 191 Tz. 5 - Sachverständigenablehnung II).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 8 U 97/15

    Ortstermin ist mit beiden Parteien durchzuführen!

    Das setzt voraus, dass von dem Standpunkt der ablehnenden Partei aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - X ZR 100/05 -).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2019 - 26 W 20/18

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen

    Unerheblich ist es, ob der gerichtlich beauftragte Sachverständige tatsächlich parteilich ist oder ob das Gericht Zweifel an der Unparteilichkeit hegt; entscheidend ist allein, ob für die das Ablehnungsgesuch stellende Partei der Anschein einer nicht vollständigen Unvoreingenommenheit und Objektivität besteht (BGH, Beschluss vom 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 "Sachverständigenablehnung"; vom 23.10.2007 - X ZR 100/05 Rn. 5, BPatGE 2008, 296 = GRUR 2008, 191 "Sachverständigenablehnung II"; vom 31.03.2009 - X ZR 29/07 Rn. 7, IBR 2009, 683).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 2 U 78/09

    Besorgnis der Befangenheit eines als gerichtlicher Sachverständiger tätigen

    Es geht mithin darum, ob die mit dem Ablehnungsgesuch geltend gemachten Gründe bei verständiger Würdigung die Annahme erlauben, der Sachverständige werde nicht die erforderliche Unparteilichkeit aufbringen (BGH, GRUR 2008, 191, 192 Rz. 6 - Sachverständigenablehnung II).

    Für einen als Sachverständigen bestellten Hochschullehrer entspricht es gefestigter Rechtsprechung des BGH (GRUR 2008, 191, 192 Rz. 9 - Sachverständigenablehnung II m.w.N.), dass die geschäftliche Zusammenarbeit des Sachverständigen mit einem Wettbewerber der Prozessparteien jedenfalls im Patentnichtigkeitsverfahren keinen Ablehnungsgrund bildet, weil Industriekooperationen bei Hochschullehrern auf dem Gebiet der Technik und der Naturwissenschaften allgemein zu erwarten und im Interesse der Qualifikation des Sachverständigen für die zu bewältigende Aufgabe sogar zu begrüßen sind.

    Auch eine Tätigkeit für einen nicht am Verfahren beteiligten und auch nicht mit einem Verfahrensbeteiligten verflochtenen Konkurrenten rechtfertigt für sich die Besorgnis der Befangenheit nicht (BGH, GRUR 2008, 191, 192 Rz. 9 - Sachverständigenablehnung II m.w.N.).

  • OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20

    Ermittlung des Sachverhalts als Befangenheitsgrund?

    Es kommt nicht darauf an, ob das Gericht selbst Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen hegt oder ob dieser tatsächlich parteiisch ist oder sich nach Lage der Dinge zumindest darüber hätte bewusst sein können, dass sein Verhalten geeignet sein könnte, Zweifel an seiner Neutralität aufkommen zu lassen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2019 - 8 U 97/15 - vgl. BGH Beschluss vom 23.10.2007 - X ZR 100/05 - - juris).
  • BGH, 03.11.2014 - X ZR 148/11

    Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - X ZR 100/05 - Rn. 5, GRUR 2008, 191 - Sachverständigenablehnung II; Beschluss vom 11. Juni 2008 - X ZR 124/06 Rn. 2).
  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 29/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Maßgeblich ist vielmehr, ob für die das Ablehnungsgesuch anbringende Partei der Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit besteht (Sen. Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05, GRUR 2008, 191 - Sachverständigenablehnung II).
  • OLG Naumburg, 12.06.2013 - 10 W 66/13

    Sachverständigenablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Gutachtentätigkeit für eine

    Es genügt vielmehr, dass hinreichende Gründe vorliegen, die in den Augen einer vernünftigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu wecken (BGH, Beschluss vom 23.10.2007, Aktenzeichen: X ZR 100/05, zitiert nach juris).

    Dieser Anschein kann zwar unter Umständen in Betracht kommen, wenn ein Sachverständiger in einer näheren Beziehung zu einer der Parteien steht (BGH, Beschluss vom 23.10.2007, Aktenzeichen: X ZR 100/05, ebenda; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.11.2009, Aktenzeichen: 10 W 64/09, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 17 W 16/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen unsachlicher Reaktion

  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20

    Ablehnungsgesuch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen

  • OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1

  • OLG Brandenburg, 17.05.2022 - 11 W 12/22

    Antrag auf Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen; Subjektives Misstrauen

  • OLG Frankfurt, 26.06.2023 - 7 W 6/23

    Erfolglose Sachverständigenablehnung eines für andere Versicherungsunternehmen

  • OLG Dresden, 05.06.2023 - 4 W 316/23

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen

  • OLG Naumburg, 25.06.2013 - 10 W 6/13

    Sachverständigenablehnung im Arzthaftungsprozess wegen geschäftlicher Nähe zu

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 13 W 13/12

    Sachverständigenablehnung - Geschäftliche Kontakte mit Firmen aus dem Konzern der

  • OLG Frankfurt, 18.08.2021 - 17 W 12/21

    Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Naumburg, 12.06.2013 - 10 W 66/12

    Sachverständigenablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Gutachtentätigkeit für eine

  • OLG Naumburg, 28.11.2013 - 10 W 66/13

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Anregung der

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 4 W 15/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 17 W 3/22

    Befangenheit medizinischer Sachverständiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 4 A 1133/16

    Nachweis der Eignung eines Fernlehrgangs zur Erreichung des angegebenen

  • LG Stuttgart, 16.06.2016 - 27 O 73/13

    Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen: Befangenheitsbesorgnis bei

  • OLG Dresden, 26.09.2023 - 4 W 316/23

    Dienstliche Stellungnahme dient nicht der Ausforschung der Motivlage!

  • OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21

    Werden in einem Beweisbeschluss einem medizinischen Sachverständigen weder ein

  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 11/19

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen Beratung mit

  • OLG Koblenz, 19.10.2020 - 4 W 338/20

    Unlautere Vorgehensweise unterstellt: Sachverständiger befangen!

  • LG Koblenz, 29.08.2016 - 16 O 309/12

    Grundlose Selbstablehnung führt zur Aberkennung der Vergütung!

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 4 W 14/12

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen enger Kooperation mit einer

  • LG Leipzig, 09.09.2009 - 3 HKO 4523/06

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

  • LG Frankfurt/Main, 18.03.2022 - 14 OH 4/21

    Lang, lang ist’s her …

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